3) Vereinbarungen zu einzelnen Projekten
c) Hermannplatz
Es besteht Konsens über die Bedeutung des Projekts für SIGNA wie für Berlin. Für das Projekt soll durch den Senat in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirk ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Um aufbauend auf den bisherigen Erörterungen mit Behörden, Zivilgesellschaft und Politik eine zügige Entscheidung über das Projekt zu erreichen, wird ausgehend von dem von SIGNA vorgelegten Konzept ein zügiges Masterplan-Verfahren unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft durchgeführt. Daran werden sich neben SIGNA die beiden Bezirke, die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Wirtschaft, Energie und Betriebe als auch die Senatskanzlei beteiligen. Die dabei erarbeiteten Ergebnisse werden anschließend, noch in dieser Legislaturperiode, in einem separaten Letter of Intent festgehalten.
Es soll eine gemischt genutzte Immobile entwickelt werden, bei der das Warenhaus in zukunftsfähiger Form weiterhin die Ankernutzung darstellt und zusätzliche attraktive Nutzungen geschaffen werden sollen. Dabei sollen Wohnen und Arbeiten sowie gemeinwohlorientierte Angebote berücksichtigt werden, ein hocheffizientes Energiekonzept und ein Mobilitätskonzept für die Verkehrswende am Standort entwickelt werden, um ein ökologisches, soziales und nachhaltiges Projekt sicherzustellen. Für die Ankernutzung Warenhaus soll dabei ein erheblicher Flächenanteil angesetzt werden. Die Ergebnisse des Masterplanverfahrens sollen durch einen möglichen Neubau unter Erhaltung des historischen Bauteils an der Hasenheide in einer an die historische Architektur angelehnten, identitätsstiftenden Architektur umgesetzt werden. Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor Ende der Legislaturperiode angestrebt.
Die Betriebsdauer für das Warenhaus wird für zunächst drei Jahre gesichert. Für diesen Zeitraum sind entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen. Dabei gehen die Parteien davon aus, dass bis zum Ablauf dieser Frist das vorgenannte Bebauungsplanverfahren rechtswirksam abgeschlossen werden kann. Nach Baufertigstellung wird der langfristige Betrieb des Warenhauses für mindestens zehn Jahre zugesichert. Auch für diesen Zeitraum werden entsprechend den geltenden Tarifverträgen betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen.
Source: fragdenstaat.de