Quartier Weiße Taube

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Zwischen der Landsberger Allee, Ferdinand-Schultze-Straße und Arendsweg liegt derzeit noch eine große Brache frei, für welche offenbar beide Eigentümer einen Antrag auf Umwandlung in Bauland beim Bezirk Lichtenberg gestellt haben.
Es sollen bis zu 2000 Wohneinheiten entstehen. Der Bezirk möchte aufgrund der größe des Quartiers jedoch einen städtebaulichen Wettbewerb anstoßen, sodass ein Baubeginn wohl erst 2018 erfolgen könnte.

Quelle und Artikel: Berliner Woche
 
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Quelle und © Glockenweiß
 
Derzeit befindet sich das Projekt im Bebauungsplanverfahren und die Bürgerbeteiligung wird vorbereitet. Bei den Bezirkspolitikern kommen auch verstärkt Fragen auf, sodass man bereits Ende April die Frage der nötigen Infrastruktur für das Projekt thematisieren wollte. So stellt sich die Frage nach Schul-, Kitaplätzen und co.
Ein derartig großes Projekt hatte man lange nicht mehr im Bezirk.
Um die städtebaulichen Fragen bezüglich der benötigten Infrastruktur zu meistern, soll ein städtebaulicher Vertrag erarbeitet werden und die Bauherren mit eingebunden werden.

Quelle und Artikel: Berliner Woche

Marc Kocher Architekten und deluse architects sollen offenbar jeweils einen der zwei Baubereiche gestalten.
 
Neben dem Projekt Ferdinands Garden soll das Quartier Weiße Taube hier entstehen. Ein Bauschild/ Info/ Werbeschild steht offenbar schon eine Weile. Es tut sich jedoch noch nichts.

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Marc Kocher Architekten haben ihre Homepage aktualisiert und dabei derzeit nur dieses Projekt als aktuell in der Planung steckende Projekt gelistet.
 
Hier einmal der Vollständigkeit halber fast genau die Perspektive von der ersten Visualisierung von Kocher oben.

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Maxxes Übersicht hier gibt einen guten Überblick über die anliegenden Projekte.
 
Für das Areal Landsberger Allee 341 - 343 existiert eine neuere Planung aus 03/04 2021 von klare-architektur gmbh für ZS/GEWOBAG Landsberger Allee GmbH

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(c) klare-architektur gmbh

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(c) klare-architektur gmbh

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(c) klare-architektur gmbh

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(c) klare-architektur gmbh

Meine aktuelle Info aus 2022 (BVV Lichtenberg) dazu:

"Einer Genehmigung der Bauanträge steht derzeit das geltende Planungsrecht nach dem Baugesetzbuch entgegen. Für die Prüfung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der Vorhaben bedarf es der Festsetzung des jeweiligen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bzw. eines Verfahrensstandes, der eine planungsrechtliche Beurteilung auf der Grundlage von § 33 BauGB (sogenannte Planreife) ermöglicht. Außerdem müssen die entsprechenden Durchführungsverträge unterzeichnet sein. Dies trifft für alle Bauanträge noch nicht zu. Sie ruhen daher aktuell."
 
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