Prinzenallee 85 - Neubauvorhaben

Lost

Goldenes Mitglied
Prinzenallee 85

Hier ist die Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses mit Tiefgarage mit 20 Stellplätzen beantragt. Das Areal ist gar nicht so klein:

1639415932507.png

(c) OpenStreetMap
 

BerlinerBauleiter

Platin Mitglied
Danke für die Infos. Die Prinzenallee 84 & 85 sind mir neulich schon negativ aufgefallen. Der Flachbau mit zuvor Spielcasino weicht nun also. Sieht der Bebauungsplan Gewerbe/Mischnutzung vor? Hätte eigentlich Wohnungen erwartet.
 

Lost

Goldenes Mitglied
"Beschränktes Arbeitsgebiet"

0103000B4.gif

(c) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin

10. Im beschränkten Arbeitsgebiet sind zulässig:
a) Gewerbliche Betriebe, wenn sie keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können;
b) Gebäude für Verwaltung, Geschäfts- und Bürohäuser;
c) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal.

(c) Fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung für Berlin - BO 58 -
 

BerlinerBauleiter

Platin Mitglied
Hier einmal eine Bestandsaufnahme. Der Flachbau mit dem ehemaligen Spielcasion betrifft der Abriss. Der etwas höhere Neubau rechts daneben wäre wohl ein weiterer Kandidat für Abriss und Neubau. :rolleyes:

Prinzenallee-Wedding-Berlin.jpg


Prinzenallee-84-Abriss-Neubau.jpg


Prinzenallee-84-85-Wedding.jpg


Prinzenallee-85-Flachbau-Casino-Abriss.jpg


Prinzenallee-85-Wedding-Hinterhof.jpg


Prinzenallee-Spielothek.jpg
 

BerlinerBauleiter

Platin Mitglied
"Beschränktes Arbeitsgebiet"

Den Anhang 8768 betrachten
(c) Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen in Berlin

10. Im beschränkten Arbeitsgebiet sind zulässig:
a) Gewerbliche Betriebe, wenn sie keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können;
b) Gebäude für Verwaltung, Geschäfts- und Bürohäuser;
c) Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal.

(c) Fortgeltende städtebauliche Vorschriften der Bauordnung für Berlin - BO 58 -

Sehr interessant, da derzeit auch die Prinzenallee 11 und Prinzenallee 16 leer gezogen werden. In den Ladenflächen kündigen die Läden alle an, dass sie ausziehen müssen und auch die Wohnungen darüber scheinen inzwischen größtenteils leer zu sein. Da tut sich also demnächst einiges in der Ecke.
 

Lost

Goldenes Mitglied
...die liegen aber im "gemischten Gebiet"

"In gemischten Gebieten sind zulässig:
a) Wohngebäude;
b) Geschäfts- und Bürohäuser und Ladengeschäfte sowie gewerbliche Kleinbetriebe, wenn sie keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können;
c) Gebäude für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke und Verwaltung, Gaststätten, Hotels, Fremdenheime, Vergnügungsstätten, Versammlungsräume und ähnliches.

Ausnahmsweise sind gewerbliche Betriebe mittleren Umfanges zulässig, wenn sie keine Nachteile oder Belästigungen für die nähere Umgebung verursachen können."
 

BerlinerBauleiter

Platin Mitglied
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