2099
Bekanntes Mitglied
Hat sich noch einer interessehalber durch die Planunterlagen geklickt? Es ist ja ganz schön viel, aber empfinde den Informationsumfang als sehr interessant. Folgendes habe ich beim Überfliegen der Dokumente gefunden und fasse es mal kurz mit eigenen Worten und nach meinem Verständnis zusammen. Alle Angaben natürlich ohne Gewähr, da der Bebauungsplan ja noch verabschiedet werden muss, daher gerne korrigieren und richtigstellen, wenn andere Informationen gefunden wurden. Ich ahne leider schlimmes...
Der Entwurf stammt weiterhin von Frank Gehry. Es wird anscheinend doch ein Büroturm, kein Wohnturm. Der "Kleeblatt-Entwurf" ist anscheinend nun wirklich beerdigt und stattdessen geht es wahrscheinlich um den überarbeiteten Gehry-Entwurf von 2024 ("Papiertüte"?). Hines Germany hatte diesen 2024 auf ihrer LinkedIn-Seite veröffentlicht, mit zwei anderen Erstplatzierten. Geplant waren zusätzlich große digitale Werbeanalage anscheinend ganz oben auf dem Dach, welche jedoch bereits untersagt sind und stattdessen nur als einfache Buchstaben ausgeführt werden dürfen. Ob der 2024er Entwurf danach weiter überarbeitet wurde, ist nicht bekannt, vermutlich aber schon, denn er passt nicht zu 100% mit der Beschreibung des Landesdenkmalamts zusammen, welches im Mai 2025 von einer "erneut überarbeiteten Gestaltung der Kubatur und der Fassade" spricht. Für einen jedoch ähnlichen Entwurf auf Grundlage der "Papiertüte" spricht zusätzlich auch der Bericht der Obersten Naturschutzbehörde vom 12.06.25 (Dokument: Bebauungsplan I-B4a-3 - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen auf Seite 39) , welche die starken Spiegelungen wegen Vogelschlag und großen Werbetafeln kritisiert. Den 2024 veröffentlichten Entwurf füge ich hier der Vollständigkeit nochmal ein:
(c) Gehry / Hines Germany
Im Dokument Bebauungsplan I-B4a-3 - Begründung auf Seite 7 (Stand: 04.03.26):
"[...] Eine private Immobilienentwicklungsgesellschaft (fortan Vorhabenträgerin) hat zwischenzeitlich einen Kaufvertrag mit dem Land Berlin für den für eine Hochhausbebauung vorgesehenen nördlichen Bereich des Baufeldes D4 (Flurstück 1253) abgeschlossen. Die Vorhabenträgerin plant bislang, im Turmhochhaus überwiegend Flächen für Büros zu entwickeln. [...]"
Der Tagesspiegel schreibt am 23.3.26 diesbezüglich^:
"[...] Insgesamt könnten im Hochhaus 38.000 Quadratmeter Wohnfläche entstehen, verpflichtend sind allerdings nur 2400 Quadratmeter. Die Zahl der entstehenden Wohnungen dürfte damit zwischen 24 und 380 Wohnungen liegen. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Sozialwohnungen gibt es nicht, da die 2400 Quadratmeter minimale Wohnfläche unter der Grenze liegen, ab der das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewandt wird. Dieses Modell würde die Bauherren verpflichten, mindestens 30 Prozent der Wohnflächen als geförderten Wohnungsbau zu errichten. Es gilt aber erst für Bauprojekte mit einer Wohnungsfläche ab 5000 Quadratmetern. [...]"
Interessant ist auch was man zur Gestaltung des Hochhauses findet:
Im Dokument Bebauungsplan I-B4a-3 - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen auf Seite 25 findet man einen ausführlichen Brief vom Landesdenkmalamt (30.05.2025):
"[...] Zur Gestaltung: Auch die erneut überarbeitete Gestaltung der Kubatur und der Fassade des Hochhausvorhabens lassen eine Auseinandersetzung mit dem Umfeld missen. Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende von Gehry Partners weiterentwickelte Entwurf hebt sich bewusst mit dem Ziel „einen prägenden Solitär am Alexanderplatz“ zu schaffen, von der Umgebungsbebauung ab. Die Morphologie der skulpturalen Fassadengestaltung folgt dabei keiner klaren statisch bedingten Gesetzmäßigkeit, sondern schafft eine an diesem Ort befremdlich wirkende organisch anmutende Fassadenform aus dynamischen vertikalen Bändern mit integrierten schmalen Terrassenabsätzen. Die sich mittels der leichten Terrassierung zunächst verjüngende Kubatur wird zu Stadtkrone hin nach oben wieder aufgeweitet und verleiht dem Vorhaben damit eine starke Präsenz, die von den hier das Stadtbild besonders prägenden und denkmalgeschützten Hochhausscheiben ablenkt und diese gleichsam in den Schatten stellt. Die Ablesbarkeit des intendierten sozialistischen Städtebaus sowie dessen baukünstlerischen Ambitionen werden damit deutlich geschmälert. [...]"
"[...] Zu den Festsetzungen für Werbeanlagen: Die im bisherigen Bebauungsplanverfahren seitens des Landesdenkmalamtes beanstandeten unzureichenden Beschränkungen von Werbeanlagen zum Schutz der Welterbestätte „Museumsinsel“ und des Umgebungsschutzes der hier zahlreich vertreten denkmalwürdigen Bestandsbauten, finden im Bebauungsplanentwurf ebenfalls keine Berücksichtigung, da „hierdurch die Belange des Denkmalschutzes übermäßig stark berücksichtigt worden wären. Werbung ist in Kerngebieten typisch und ist auch als Bestandteil des großstädtischen Flairs zu sehen.“ (Seite 119 der Begründung). Die Grundlage zur Anregung zum Ausschluss von Werbeanlagen oberhalb einer Höhe von 29,7 m über dem Gehweg sowie die Herabsetzung der Gebäudehöhen insgesamt bilden die „Ziele und Leitlinien für die Pufferzone und das städtebauliche Umfeld der Museumsinsel“ vom 18.09.2012. Mit diesen Zielen und Leitlinien zum Schutz der Welterbeumgebung folgt Berlin der Verpflichtung, die sich aus den „Operational Guidelines for the Implemantation of the World Heritage Convention“ der UNESCO ergibt. Demnach befindet sich der Alexanderplatz mit seinen bestehenden und geplanten Gebäuden in der Schutzfläche Hinterland – Zone III des Welterbes „Museumsinsel“. Es ist nach wie vor zu befürchten, dass angesichts der Höhe des Hochhausturmes Werbeanlagen das Panorama der Museumsinsel stark beeinträchtigen und somit die Integrität des Welterbes gefährden könnten. [...]"
Entschuldigt bitte die polemisch wirkenden Spitznamen "Kleeblatt" und "Papiertüte". Diese Assoziationen dienen lediglich dem Auseinanderhalten der Entwürfe und sollen nicht wertend gemeint sein.
Viel Spaß beim Lesen
Der Entwurf stammt weiterhin von Frank Gehry. Es wird anscheinend doch ein Büroturm, kein Wohnturm. Der "Kleeblatt-Entwurf" ist anscheinend nun wirklich beerdigt und stattdessen geht es wahrscheinlich um den überarbeiteten Gehry-Entwurf von 2024 ("Papiertüte"?). Hines Germany hatte diesen 2024 auf ihrer LinkedIn-Seite veröffentlicht, mit zwei anderen Erstplatzierten. Geplant waren zusätzlich große digitale Werbeanalage anscheinend ganz oben auf dem Dach, welche jedoch bereits untersagt sind und stattdessen nur als einfache Buchstaben ausgeführt werden dürfen. Ob der 2024er Entwurf danach weiter überarbeitet wurde, ist nicht bekannt, vermutlich aber schon, denn er passt nicht zu 100% mit der Beschreibung des Landesdenkmalamts zusammen, welches im Mai 2025 von einer "erneut überarbeiteten Gestaltung der Kubatur und der Fassade" spricht. Für einen jedoch ähnlichen Entwurf auf Grundlage der "Papiertüte" spricht zusätzlich auch der Bericht der Obersten Naturschutzbehörde vom 12.06.25 (Dokument: Bebauungsplan I-B4a-3 - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen auf Seite 39) , welche die starken Spiegelungen wegen Vogelschlag und großen Werbetafeln kritisiert. Den 2024 veröffentlichten Entwurf füge ich hier der Vollständigkeit nochmal ein:
(c) Gehry / Hines Germany
Im Dokument Bebauungsplan I-B4a-3 - Begründung auf Seite 7 (Stand: 04.03.26):
"[...] Eine private Immobilienentwicklungsgesellschaft (fortan Vorhabenträgerin) hat zwischenzeitlich einen Kaufvertrag mit dem Land Berlin für den für eine Hochhausbebauung vorgesehenen nördlichen Bereich des Baufeldes D4 (Flurstück 1253) abgeschlossen. Die Vorhabenträgerin plant bislang, im Turmhochhaus überwiegend Flächen für Büros zu entwickeln. [...]"
Der Tagesspiegel schreibt am 23.3.26 diesbezüglich^:
"[...] Insgesamt könnten im Hochhaus 38.000 Quadratmeter Wohnfläche entstehen, verpflichtend sind allerdings nur 2400 Quadratmeter. Die Zahl der entstehenden Wohnungen dürfte damit zwischen 24 und 380 Wohnungen liegen. Eine Verpflichtung zur Errichtung von Sozialwohnungen gibt es nicht, da die 2400 Quadratmeter minimale Wohnfläche unter der Grenze liegen, ab der das Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung angewandt wird. Dieses Modell würde die Bauherren verpflichten, mindestens 30 Prozent der Wohnflächen als geförderten Wohnungsbau zu errichten. Es gilt aber erst für Bauprojekte mit einer Wohnungsfläche ab 5000 Quadratmetern. [...]"
Interessant ist auch was man zur Gestaltung des Hochhauses findet:
Im Dokument Bebauungsplan I-B4a-3 - Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen auf Seite 25 findet man einen ausführlichen Brief vom Landesdenkmalamt (30.05.2025):
"[...] Zur Gestaltung: Auch die erneut überarbeitete Gestaltung der Kubatur und der Fassade des Hochhausvorhabens lassen eine Auseinandersetzung mit dem Umfeld missen. Der dem Bebauungsplan zugrundeliegende von Gehry Partners weiterentwickelte Entwurf hebt sich bewusst mit dem Ziel „einen prägenden Solitär am Alexanderplatz“ zu schaffen, von der Umgebungsbebauung ab. Die Morphologie der skulpturalen Fassadengestaltung folgt dabei keiner klaren statisch bedingten Gesetzmäßigkeit, sondern schafft eine an diesem Ort befremdlich wirkende organisch anmutende Fassadenform aus dynamischen vertikalen Bändern mit integrierten schmalen Terrassenabsätzen. Die sich mittels der leichten Terrassierung zunächst verjüngende Kubatur wird zu Stadtkrone hin nach oben wieder aufgeweitet und verleiht dem Vorhaben damit eine starke Präsenz, die von den hier das Stadtbild besonders prägenden und denkmalgeschützten Hochhausscheiben ablenkt und diese gleichsam in den Schatten stellt. Die Ablesbarkeit des intendierten sozialistischen Städtebaus sowie dessen baukünstlerischen Ambitionen werden damit deutlich geschmälert. [...]"
"[...] Zu den Festsetzungen für Werbeanlagen: Die im bisherigen Bebauungsplanverfahren seitens des Landesdenkmalamtes beanstandeten unzureichenden Beschränkungen von Werbeanlagen zum Schutz der Welterbestätte „Museumsinsel“ und des Umgebungsschutzes der hier zahlreich vertreten denkmalwürdigen Bestandsbauten, finden im Bebauungsplanentwurf ebenfalls keine Berücksichtigung, da „hierdurch die Belange des Denkmalschutzes übermäßig stark berücksichtigt worden wären. Werbung ist in Kerngebieten typisch und ist auch als Bestandteil des großstädtischen Flairs zu sehen.“ (Seite 119 der Begründung). Die Grundlage zur Anregung zum Ausschluss von Werbeanlagen oberhalb einer Höhe von 29,7 m über dem Gehweg sowie die Herabsetzung der Gebäudehöhen insgesamt bilden die „Ziele und Leitlinien für die Pufferzone und das städtebauliche Umfeld der Museumsinsel“ vom 18.09.2012. Mit diesen Zielen und Leitlinien zum Schutz der Welterbeumgebung folgt Berlin der Verpflichtung, die sich aus den „Operational Guidelines for the Implemantation of the World Heritage Convention“ der UNESCO ergibt. Demnach befindet sich der Alexanderplatz mit seinen bestehenden und geplanten Gebäuden in der Schutzfläche Hinterland – Zone III des Welterbes „Museumsinsel“. Es ist nach wie vor zu befürchten, dass angesichts der Höhe des Hochhausturmes Werbeanlagen das Panorama der Museumsinsel stark beeinträchtigen und somit die Integrität des Welterbes gefährden könnten. [...]"
Entschuldigt bitte die polemisch wirkenden Spitznamen "Kleeblatt" und "Papiertüte". Diese Assoziationen dienen lediglich dem Auseinanderhalten der Entwürfe und sollen nicht wertend gemeint sein.
Zuletzt bearbeitet: