Es gibt im Grunde zwei Arten von Bauweisen nach Baurecht. Das ist zum einen die offene Bauweise und zum anderen die geschlossene Bauweise. Bei der offenen Bauweise werden Abstände zu allen Seiten des Gebäudes eingehalten. Das Gebäude steht somit für sich. Bei der geschlossenen Bauweise wird das Ziel verfolgt, mehrere Gebäude aneinanderzureihen, um zum Beispiel einen klassischen Blockrand herzustellen. Die meisten Gebäude in europäischen Städten sind in der geschlossenen Bauweise geplant und gebaut, und das seit Jahrhunderten. Die offene Bauweise ist eher herrschaftlichen oder besonders repräsentativen Gebäuden vorbehalten.