...nach meiner Einschätzung gilt der B-Plan. Ist dann quasi unmöglich, an dem vorbei zu kommen. Die Genehmigungsbörden haben immer einen riesen Respekt vor Abweichungen, um keine Präzedenzfälle zu schaffen.
Dem ist zum Glück nicht automatisch so. Ich gehe in dem Fall davon aus, dass der Bebauungsplan als funktionslos angesehen wird, aber formal nicht aufgehoben wurde. Dazu gibt es verschiedene juristische Einschätzungen, auf die Schnelle habe ich nur gefunden:
https://sebastianconrad.de/2017/05/24/wann-ist-ein-bebauungsplan-funktionslos/sowie
https://www.bundestag.de/resource/b...f17fe6ca216f4d2aab8f/WD-7-144-19-pdf-data.pdf
Ob und inwiefern das hier anzuwenden ist, ist mir nicht bekannt. Aber: Wir haben eine ähnliche Situation an anderen Stellen in der Stadt, in der in der Tat die alten Westberliner B-Pläne, die auf dem alten Baunutzungsplan von 1958 fußen (weiterführende Infos dazu:
https://raue.com/aktuell/branchen/i...ert-seine-rechtsprechung-zum-baunutzungsplan/) und offiziell als festgesetzt und somit gültig gelten, da ein B-Plan nicht automatisch irgendwann ausläuft und trotzdem bebaut werden bzw. wurden.
Mir fällt konkret folgendes Beispiel ein:
B-Plan IX - 24 im Geltungsbereich Lietzenburger Str., Württembergische Str., Sächsische Str.:
https://www.berlin.de/ba-charlotten...vermessung/bebauungsplaene/artikel.202480.php
Laut Bebauungsplan von 1959 müsste die Bauflucht zurückgesetzt werden. Die Altbauten am Olivaer Platz und an der Sächsischen Straße hätten abgerissen werden müssen und eine Neubebauung in der alten Flucht wäre unzulässig. Beide Häuser stehen aber heute noch und die Baulücken wurden in den letzten Jahren nach und nach aufgefüllt, in der alten Flucht und im Gegensatz zu den Festsetzungen der Baugrenzen des Bebauungsplanes. Luftbild dazu:
https://goo.gl/maps/epE1gYAc3dT6cudY6
Vielleicht haben wir hier ja den ein oder anderen Experten des Planungsrechts, der uns aufklären kann.
Alternativ besteht natürlich die Möglichkeit, dass die Neubebauung an der Bundesallee tatsächlich den Vorgaben des alten B-Planes folgt. Somit könnte an die Brandmauer des Wohngebäudes immerhin ein fünfgeschossiger Neubau angebaut werden, entlang der Badischen Straße jedoch nur ein eingeschossiger Flachbau. Aber vielleicht ist das auch alles schon längst planungsrechtliche Makulatur?